Ratgeber Erbfall

Geerbte Immobilie verkaufen: der Fahrplan

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen ist selten kompliziert, aber es sind mehr Schritte als beim normalen Verkauf: Oft gibt es mehrere Erben, es fehlen Unterlagen und es stehen steuerliche Fragen im Raum.

Dieser Ratgeber zeigt die Reihenfolge – von der Klärung der Eigentumsverhältnisse bis zum Notartermin. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, hilft Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen.

Schritt 1: Eigentum klären

Zunächst muss feststehen, wer erbt. Bei einem notariellen Testament genügt oft die Eröffnungsniederschrift, sonst wird ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt.

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Sie kann nur einstimmig über die Immobilie entscheiden – jeder Verkauf, jede Beauftragung eines Maklers und jeder Preis braucht die Zustimmung aller.

Schritt 2: Grundbuch berichtigen

Nach dem Erbfall wird das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben (Grundbuchberichtigung). Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Umschreibung gebührenfrei.

Für den Verkauf muss das Grundbuch aktuell sein – der Notar prüft das vor der Beurkundung.

Schritt 3: Unterlagen zusammentragen

Typisch benötigt werden: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte/Lageplan, Grundrisse und Wohnflächenberechnung, Baugenehmigung und Bauzeichnungen aus der Bauakte, Energieausweis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen.

Vieles davon liegt in Behördenakten (Bauamt, Katasteramt, Grundbuchamt). Als Makler beschaffen wir diese Unterlagen für Sie und bündeln sie zu einer vollständigen Verkaufsakte.

Schritt 4: Wert ermitteln – zweifach

Für das Finanzamt zählt der Wert zum Todestag (Grundbesitzwert) – er ist Grundlage der Erbschaftsteuer. Für den Verkauf zählt der aktuelle Marktwert. Beide können auseinanderliegen.

Liegt der tatsächlich erzielte Verkaufspreis deutlich unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert, kann er als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen – hier lohnt die Abstimmung mit dem Steuerberater.

Steuer: Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist

Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Nachlass die persönlichen Freibeträge übersteigt (Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge). Für ein selbst genutztes Familienheim gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregeln.

Spekulationssteuer: Beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Bei geerbten Immobilien wird die Haltefrist des Erblassers fortgeführt – hat er das Objekt vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Ausnahmen gelten bei Eigennutzung.

Wenn sich die Erben nicht einig sind

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen. Letztes Mittel ist die Teilungsversteigerung – sie führt fast immer zu einem schlechteren Ergebnis als der freie Verkauf. Ein neutraler Ansprechpartner, der allen Erben denselben transparenten Informationsstand gibt, verhindert das oft.

Häufige Fragen

Müssen wirklich alle Erben unterschreiben?

Ja. Die Erbengemeinschaft handelt gemeinsam. Alternativ kann eine Person per notarieller Vollmacht für die anderen auftreten, oder einzelne Erben verkaufen ihren Erbteil.

Sollen wir vor dem Verkauf noch renovieren?

Meist nicht. Größere Renovierungen rechnen sich vor dem Verkauf selten. Sinnvoll sind Entrümpelung, Grundreinigung und kleine Reparaturen. Was sich lohnt, klären wir am konkreten Objekt.

Wie lange dauert der Verkauf einer geerbten Immobilie?

Die Beschaffung von Erbschein und Unterlagen dauert oft einige Wochen. Danach unterscheidet sich die eigentliche Vermarktung nicht wesentlich von anderen Verkäufen – meist wenige Wochen bis einige Monate.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Tragen Sie sich hier ein – wir melden uns bei Ihnen und beantworten Ihre Fragen zum Thema „Geerbte Immobilie verkaufen: der Fahrplan“ konkret für Ihre Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.