Grundstücksverkauf

Grundstück verkaufen in Neumünster, Kiel und im Kreis Plön

Beim Grundstück entscheidet das Baurecht über den Wert: Was darf gebaut werden, ist das Grundstück erschlossen, und wie ist die Nachfrage vor Ort? Diese Fragen müssen geklärt sein, bevor ein Preis genannt wird.

Wir verkaufen Baugrundstücke, Bauerwartungsland und Grundstücke mit Altbestand in Neumünster, Kiel, im Kreis Plön und der Umgebung.

Baurecht und Bebaubarkeit klären

Ob ein Grundstück bebaut werden darf, richtet sich nach Bebauungsplan oder – ohne Bebauungsplan – nach der Umgebungsbebauung. Ein unklares Baurecht ist der häufigste Grund für schwierige Verhandlungen. Wir klären die Lage mit dem zuständigen Bauamt, bevor wir vermarkten.

Erschließung, Altlasten und Baulasten

Käufer fragen nach Strom, Wasser, Abwasser und Straßenanbindung, nach Erschließungsbeiträgen sowie nach Einträgen im Baulastenverzeichnis. Wir besorgen die entsprechenden Auskünfte und stellen sie übersichtlich zusammen.

Bodenrichtwert und Marktpreis

Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses ist ein wichtiger Anhaltspunkt, aber kein Verkaufspreis. Lage, Zuschnitt, Bebaubarkeit und aktuelle Nachfrage bestimmen, was am Markt tatsächlich erzielbar ist. Wir leiten den Preis aus Vergleichsverkäufen und der Nachfrage ab.

Teilen, verkaufen, bebauen

Manchmal ist es sinnvoll, ein großes Grundstück zu teilen oder nur einen Teil zu verkaufen. Ob das möglich ist, hängt von Baurecht und Zuschnitt ab. Wir prüfen die Optionen mit Ihnen und beziehen bei Bedarf Vermessung und Bauamt ein.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück bebaubar ist?

Der Bebauungsplan der Gemeinde und die Auskunft des Bauamts geben darüber Auskunft. Wir klären das für Sie, bevor wir das Grundstück vermarkten.

Ist der Bodenrichtwert mein Verkaufspreis?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert und dient als Anhaltspunkt. Der erzielbare Preis hängt von Zuschnitt, Bebaubarkeit und Nachfrage ab.

Kann ich nur einen Teil meines Grundstücks verkaufen?

Das ist unter Umständen möglich und hängt vom Baurecht und Zuschnitt ab. Wir prüfen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen und beziehen bei Bedarf Vermessung und Bauamt ein.

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Tragen Sie sich hier ein – wir melden uns bei Ihnen und besprechen Ihr Vorhaben persönlich und konkret für Ihre Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.