Maklerprovision
Wenn Sie einen Makler beauftragen, fällt eine Vergütung nur bei erfolgreicher Vermittlung an. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt seit Ende 2020 eine gesetzliche Regelung: Die Maklerkosten werden zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, der Verkäufer darf nicht stärker belastet werden als der Käufer.
Die Höhe und die Aufteilung sollten schriftlich im Maklervertrag stehen. Wir sprechen die Konditionen transparent im ersten Gespräch durch.
Grundschuld löschen und Darlehen ablösen
Besteht noch ein Immobiliendarlehen, wird es beim Verkauf in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Die Löschung der Grundschuld im Grundbuch verursacht Notar- und Gerichtskosten. Bei vorzeitiger Ablösung innerhalb der Zinsbindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – fragen Sie diese Zahl frühzeitig bei Ihrer Bank an.
Energieausweis und Unterlagen
Ein Energieausweis ist beim Verkauf vorgeschrieben (siehe unseren Ratgeber zum Energieausweis). Dazu kommen Gebühren für Auszüge und Auskünfte, etwa Grundbuchauszug, Flurkarte oder Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Bei Eigentumswohnungen fallen teilweise Gebühren für Bescheinigungen der Hausverwaltung an.
Vorbereitung und Präsentation
Kleinreparaturen, Entrümpelung, Reinigung oder Gartenpflege kosten Geld, wirken aber oft stärker als große Modernisierungen. Professionelle Fotos, ein 360°-Rundgang und digitales Homestaging gehören bei uns zum Vermarktungskonzept.
Steuern – bitte mit Steuerberatung klären
Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf nur wenige Jahre liegen. Bei selbst genutzten Immobilien gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Weil das stark vom Einzelfall abhängt, klären Sie dies bitte vor dem Verkauf mit einer Steuerberatung.
Wer trägt Notar und Grundbuch? Die Kosten für Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung des Käufers trägt üblicherweise der Käufer.