Erbe und Verkauf

Geerbte Immobilie verkaufen in Neumünster, Kiel und im Kreis Plön

Ein Erbfall kommt selten zum passenden Zeitpunkt. Neben der Trauer stehen plötzlich Fragen im Raum: Behalten, vermieten oder verkaufen? Wer kümmert sich um Haus, Unterlagen und Behörden? Und was sagen die anderen Erben?

Wir nehmen Ihnen den organisatorischen Teil ab und begleiten Sie in Ihrem Tempo – mit Einfühlungsvermögen und klarer Struktur.

Erst klären, dann verkaufen

Bevor eine geerbte Immobilie verkauft werden kann, muss klar sein, wer Eigentümer ist. Bei Erbengemeinschaften müssen grundsätzlich alle Miterben dem Verkauf zustimmen. In der Regel ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich, damit das Grundbuch berichtigt werden kann.

Wir stimmen uns mit Ihnen und – wenn gewünscht – mit Notar, Nachlassgericht und Rechtsberatung ab. Rechtliche und steuerliche Beratung leisten wir selbst nicht.

Wert ermitteln – neutral und nachvollziehbar

Gerade in der Erbengemeinschaft ist eine neutrale, gut begründete Bewertung wichtig, damit alle Beteiligten dieselbe Grundlage haben. Wir erstellen eine Marktpreisbewertung nach Vergleichs-, Sach- und Ertragswert und erklären sie verständlich.

Entrümpelung, Nachlass und Haus räumen

Ein Haus voller Erinnerungen kann man nicht in einer Woche ausräumen. Wir planen mit Ihnen einen realistischen Zeitrahmen und vermitteln bei Bedarf Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungs-Partner.

Steuern bei geerbten Immobilien

Erbschaftsteuer und mögliche Steuern beim Verkauf hängen vom Einzelfall ab. Bitte klären Sie diese Fragen frühzeitig mit einer Steuerberatung. Wir geben dazu keine Steuerberatung, stimmen uns aber gern mit Ihrem Berater ab.

Häufige Fragen

Müssen alle Erben einem Verkauf zustimmen?

In einer Erbengemeinschaft grundsätzlich ja: Über den Nachlass wird gemeinschaftlich entschieden. Im Einzelfall kann das anders geregelt sein – das klären Sie bitte mit einer Rechtsberatung oder dem Nachlassgericht.

Brauche ich einen Erbschein für den Verkauf?

In der Regel ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll nötig, damit das Grundbuch berichtigt und der Verkauf beurkundet werden kann. Die Notarin bzw. der Notar sagt Ihnen, was in Ihrem Fall erforderlich ist.

Wie gehen Sie mit zerstrittenen Erben um?

Wir hören allen Beteiligten zu, arbeiten mit einer neutralen Bewertung und halten die Kommunikation sachlich. Bei rechtlichen Streitfragen verweisen wir an Rechtsberatung.

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Tragen Sie sich hier ein – wir melden uns bei Ihnen und besprechen Ihr Vorhaben persönlich und konkret für Ihre Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.