Erst klären, dann verkaufen
Bevor eine geerbte Immobilie verkauft werden kann, muss klar sein, wer Eigentümer ist. Bei Erbengemeinschaften müssen grundsätzlich alle Miterben dem Verkauf zustimmen. In der Regel ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich, damit das Grundbuch berichtigt werden kann.
Wir stimmen uns mit Ihnen und – wenn gewünscht – mit Notar, Nachlassgericht und Rechtsberatung ab. Rechtliche und steuerliche Beratung leisten wir selbst nicht.
Wert ermitteln – neutral und nachvollziehbar
Gerade in der Erbengemeinschaft ist eine neutrale, gut begründete Bewertung wichtig, damit alle Beteiligten dieselbe Grundlage haben. Wir erstellen eine Marktpreisbewertung nach Vergleichs-, Sach- und Ertragswert und erklären sie verständlich.
Entrümpelung, Nachlass und Haus räumen
Ein Haus voller Erinnerungen kann man nicht in einer Woche ausräumen. Wir planen mit Ihnen einen realistischen Zeitrahmen und vermitteln bei Bedarf Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungs-Partner.
Steuern bei geerbten Immobilien
Erbschaftsteuer und mögliche Steuern beim Verkauf hängen vom Einzelfall ab. Bitte klären Sie diese Fragen frühzeitig mit einer Steuerberatung. Wir geben dazu keine Steuerberatung, stimmen uns aber gern mit Ihrem Berater ab.