Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung muss der Eigentümer Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen und nach Abschluss des Kaufvertrags unverzüglich Original oder Kopie übergeben. Ausnahmen gibt es unter anderem für bestimmte Baudenkmäler.
Wer den Ausweis nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld. Wir empfehlen, den Energieausweis vor Beginn der Vermarktung zu beschaffen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und ist günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand von Bauteilen und Anlagentechnik und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Für bestimmte, meist ältere kleine Gebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Welche Art Sie brauchen, hängt von Baujahr, Gebäudegröße und Sanierungsstand ab. Ihr Energieberater oder Aussteller sagt Ihnen, was in Ihrem Fall zulässig ist.
Gültigkeit und Aussteller
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Ausgestellt werden darf er nur von berechtigten Personen, zum Beispiel Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren mit entsprechender Qualifikation. Vorsicht bei sehr günstigen Online-Angeboten ohne Prüfung: Fehlerhafte Ausweise können Probleme verursachen.
Pflichtangaben in der Immobilienanzeige
Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben stehen, etwa die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und – bei Wohngebäuden – die Effizienzklasse. Unsere Exposés enthalten diese Angaben.