Nießbrauch und Wohnrecht – der Unterschied
Beim Nießbrauch darf der Berechtigte die Immobilie vollständig nutzen und zum Beispiel auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Beim Wohnrecht darf er dagegen nur selbst in bestimmten Räumen wohnen. Beide Rechte stehen im Grundbuch und gehen bei einem Verkauf grundsätzlich auf den Käufer über.
Folgen für Wert und Käuferkreis
Die Immobilie ist für den Käufer erst nutzbar, wenn das Recht erlischt – in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Das drückt den Wert und verkleinert den Käuferkreis. Interessant ist ein solches Objekt vor allem für Kapitalanleger und Käufer mit langem Planungshorizont.
Wie stark der Abschlag ausfällt, hängt vom Wert des Rechts, dem Alter des Berechtigten und dem Zustand der Immobilie ab. Wir ermitteln den Marktwert mit Berücksichtigung der Belastung.
Alternativen: Recht ablösen oder löschen lassen
Manchmal verzichtet der Berechtigte gegen eine Einmalzahlung oder eine andere Lösung auf sein Recht, damit die Immobilie frei verkauft werden kann. Ob das für Sie in Frage kommt, ist eine persönliche und steuerlich wie rechtlich sensible Entscheidung – bitte mit Notar und Rechts- bzw. Steuerberatung klären.
So begleiten wir Sie
Wir erklären Interessenten die Situation offen, sprechen gezielt Käufer an, für die das Objekt passt, und stimmen uns mit dem Berechtigten ab. Das schafft Vertrauen und verhindert Überraschungen beim Notartermin.