Ratgeber Verkauf

Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht verkaufen

Häufig wird eine Immobilie früh an die Kinder übertragen, der bisherige Eigentümer behält aber ein Nießbrauch- oder Wohnrecht. Soll sie später verkauft werden, müssen diese Rechte mitgedacht werden – sie wirken sich auf Wert, Zielgruppe und Ablauf aus.

Nießbrauch und Wohnrecht – der Unterschied

Beim Nießbrauch darf der Berechtigte die Immobilie vollständig nutzen und zum Beispiel auch vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Beim Wohnrecht darf er dagegen nur selbst in bestimmten Räumen wohnen. Beide Rechte stehen im Grundbuch und gehen bei einem Verkauf grundsätzlich auf den Käufer über.

Folgen für Wert und Käuferkreis

Die Immobilie ist für den Käufer erst nutzbar, wenn das Recht erlischt – in der Regel mit dem Tod des Berechtigten. Das drückt den Wert und verkleinert den Käuferkreis. Interessant ist ein solches Objekt vor allem für Kapitalanleger und Käufer mit langem Planungshorizont.

Wie stark der Abschlag ausfällt, hängt vom Wert des Rechts, dem Alter des Berechtigten und dem Zustand der Immobilie ab. Wir ermitteln den Marktwert mit Berücksichtigung der Belastung.

Alternativen: Recht ablösen oder löschen lassen

Manchmal verzichtet der Berechtigte gegen eine Einmalzahlung oder eine andere Lösung auf sein Recht, damit die Immobilie frei verkauft werden kann. Ob das für Sie in Frage kommt, ist eine persönliche und steuerlich wie rechtlich sensible Entscheidung – bitte mit Notar und Rechts- bzw. Steuerberatung klären.

So begleiten wir Sie

Wir erklären Interessenten die Situation offen, sprechen gezielt Käufer an, für die das Objekt passt, und stimmen uns mit dem Berechtigten ab. Das schafft Vertrauen und verhindert Überraschungen beim Notartermin.

Häufige Fragen

Kann ich eine Immobilie mit Wohnrecht überhaupt verkaufen?

Ja, das Recht bleibt dann bestehen und geht auf den Käufer über. Der Käuferkreis ist kleiner, und der Wert ist niedriger als bei einer frei nutzbaren Immobilie.

Was passiert mit dem Recht, wenn der Berechtigte stirbt?

Es erlischt in der Regel mit dem Tod. Damit der Eintrag aus dem Grundbuch verschwindet, ist ein Antrag mit Sterbeurkunde nötig. Ihr Notar sagt Ihnen, wie das abläuft.

Wie wirkt sich das auf den Preis aus?

Je stärker die Nutzung eingeschränkt ist und je jünger der Berechtigte, desto höher der Abschlag. Eine konkrete Zahl ermitteln wir nach Ansicht der Unterlagen.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Tragen Sie sich hier ein – wir melden uns bei Ihnen und beantworten Ihre Fragen zum Thema „Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht verkaufen“ konkret für Ihre Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.