Vor dem Termin: der Vertragsentwurf
Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf auf Grundlage der vereinbarten Eckdaten. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf den Beteiligten in der Regel rund zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Lesen Sie ihn in Ruhe und klären Sie Fragen vorab mit dem Notar.
Die Beurkundung
Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn und beantwortet Fragen. Danach unterschreiben beide Seiten. Mitbringen sollten Sie Personalausweis, Steuer-ID und – bei Verkäufern – gegebenenfalls Angaben zum Darlehen. Wir begleiten Sie zum Termin und achten auf die Abstimmung mit Notar und Bank.
Nach der Beurkundung
Zur Sicherung des Käufers wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Der Notar holt erforderliche Genehmigungen und Löschungsunterlagen ein und teilt dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Ist die Fälligkeit eingetreten, zahlt der Käufer, und erst danach geht der Besitz über.
Übergabe und Eigentumsumschreibung
Zur Übergabe wird ein Protokoll erstellt: Zählerstände, Schlüssel, Zustand, vereinbarte Mängel. Nach Zahlung wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Danach melden sich Käufer und Verkäufer bei Versorgern, Versicherungen und Behörden um.