Ratgeber Verkauf

Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf und Vorbereitung

Der Notartermin ist der entscheidende Schritt: Erst mit der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag über eine Immobilie wirksam. Wer den Ablauf kennt, geht gelassen hinein.

Vor dem Termin: der Vertragsentwurf

Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf auf Grundlage der vereinbarten Eckdaten. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf den Beteiligten in der Regel rund zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Lesen Sie ihn in Ruhe und klären Sie Fragen vorab mit dem Notar.

Die Beurkundung

Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erklärt ihn und beantwortet Fragen. Danach unterschreiben beide Seiten. Mitbringen sollten Sie Personalausweis, Steuer-ID und – bei Verkäufern – gegebenenfalls Angaben zum Darlehen. Wir begleiten Sie zum Termin und achten auf die Abstimmung mit Notar und Bank.

Nach der Beurkundung

Zur Sicherung des Käufers wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Der Notar holt erforderliche Genehmigungen und Löschungsunterlagen ein und teilt dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Ist die Fälligkeit eingetreten, zahlt der Käufer, und erst danach geht der Besitz über.

Übergabe und Eigentumsumschreibung

Zur Übergabe wird ein Protokoll erstellt: Zählerstände, Schlüssel, Zustand, vereinbarte Mängel. Nach Zahlung wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Danach melden sich Käufer und Verkäufer bei Versorgern, Versicherungen und Behörden um.

Häufige Fragen

Wer bezahlt den Notar?

Üblicherweise der Käufer. Was im Einzelnen gilt, steht im Kaufvertrag.

Wann bekomme ich das Geld?

Der Kaufpreis wird fällig, sobald die im Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Notar teilt das mit. Danach zahlt der Käufer.

Muss ich beim Notartermin persönlich dabei sein?

In der Regel ja, oder Sie lassen sich per notarieller Vollmacht vertreten. Das besprechen Sie mit dem Notar.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

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