Ratgeber Finanzierung

Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkauft, muss ein bestehendes Darlehen in der Regel ablösen. Läuft die Zinsbindung noch, kann die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Zahl sollten Sie kennen, bevor Sie einen Verkaufspreis festlegen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Bank hat Ihnen Geld zu einem festen Zinssatz für eine bestimmte Zeit zugesagt. Zahlen Sie früher zurück, entgeht ihr ein Teil der erwarteten Zinseinnahmen. Diesen Schaden darf sie sich unter bestimmten Voraussetzungen als Vorfälligkeitsentschädigung erstatten lassen.

Ein Verkauf der Immobilie gilt dabei als berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Rückzahlung. Die Bank muss die Höhe nachvollziehbar berechnen.

Wovon die Höhe abhängt

Entscheidend sind Restschuld, vereinbarter Zinssatz, Restlaufzeit der Zinsbindung und das aktuelle Zinsniveau am Markt. Je länger die Zinsbindung noch läuft und je höher Ihr Zinssatz über dem aktuellen Marktzins liegt, desto höher fällt die Entschädigung tendenziell aus. Ist Ihr Zinssatz niedriger als der Marktzins, kann sie gering ausfallen.

Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren

Ein Darlehen mit fest vereinbartem Zinssatz können Sie nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Ob das auf Ihr Darlehen zutrifft, steht in Ihrem Vertrag oder erfahren Sie von Ihrer Bank.

Das sollten Sie jetzt tun

Fragen Sie vor dem Verkauf bei Ihrer Bank schriftlich nach der aktuellen Restschuld und der voraussichtlichen Vorfälligkeitsentschädigung für einen bestimmten Ablösetermin. Die Zahl fließt in Ihre Kalkulation ein – so wissen Sie, welchen Betrag Sie aus dem Verkauf tatsächlich erhalten.

Wir stimmen den Ablauf mit Notar und Bank für Sie ab, damit die Ablösung zum Notartermin reibungslos funktioniert. Eine rechtliche Bewertung der Entschädigung selbst nehmen wir nicht vor; dazu berät Sie eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bzw. die Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Muss ich immer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Nein. Sie fällt vor allem an, wenn die Zinsbindung noch läuft. Nach zehn Jahren seit Auszahlung besteht ein Sonderkündigungsrecht, bei dem sie entfällt. Auch kann sie bei niedrigem eigenem Zinssatz gering sein.

Kann ich das Darlehen an den Käufer übertragen?

In Einzelfällen ist das möglich, meist ist es aber nicht gewünscht. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob eine Übernahme in Frage kommt.

Wann sollte ich die Bank fragen?

Am besten vor der Festlegung des Verkaufspreises, spätestens vor dem Start der Vermarktung. So kennen Sie Ihren Nettoerlös.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Tragen Sie sich hier ein – wir melden uns bei Ihnen und beantworten Ihre Fragen zum Thema „Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf“ konkret für Ihre Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.