Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Bank hat Ihnen Geld zu einem festen Zinssatz für eine bestimmte Zeit zugesagt. Zahlen Sie früher zurück, entgeht ihr ein Teil der erwarteten Zinseinnahmen. Diesen Schaden darf sie sich unter bestimmten Voraussetzungen als Vorfälligkeitsentschädigung erstatten lassen.
Ein Verkauf der Immobilie gilt dabei als berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Rückzahlung. Die Bank muss die Höhe nachvollziehbar berechnen.
Wovon die Höhe abhängt
Entscheidend sind Restschuld, vereinbarter Zinssatz, Restlaufzeit der Zinsbindung und das aktuelle Zinsniveau am Markt. Je länger die Zinsbindung noch läuft und je höher Ihr Zinssatz über dem aktuellen Marktzins liegt, desto höher fällt die Entschädigung tendenziell aus. Ist Ihr Zinssatz niedriger als der Marktzins, kann sie gering ausfallen.
Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren
Ein Darlehen mit fest vereinbartem Zinssatz können Sie nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Ob das auf Ihr Darlehen zutrifft, steht in Ihrem Vertrag oder erfahren Sie von Ihrer Bank.
Das sollten Sie jetzt tun
Fragen Sie vor dem Verkauf bei Ihrer Bank schriftlich nach der aktuellen Restschuld und der voraussichtlichen Vorfälligkeitsentschädigung für einen bestimmten Ablösetermin. Die Zahl fließt in Ihre Kalkulation ein – so wissen Sie, welchen Betrag Sie aus dem Verkauf tatsächlich erhalten.
Wir stimmen den Ablauf mit Notar und Bank für Sie ab, damit die Ablösung zum Notartermin reibungslos funktioniert. Eine rechtliche Bewertung der Entschädigung selbst nehmen wir nicht vor; dazu berät Sie eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bzw. die Verbraucherzentrale.