Ratgeber Verkauf

Maklervertrag: Alleinauftrag oder einfacher Auftrag?

Bevor ein Makler Ihre Immobilie vermarktet, steht der Maklervertrag. Er regelt, was der Makler tun soll, wie lange der Auftrag läuft und wann eine Vergütung fällig wird. Die Wahl der Vertragsart hat deshalb direkten Einfluss auf Ihren Verkauf.

Dieser Ratgeber erklärt die gängigen Vertragsarten und die Punkte, die Sie vor der Unterschrift prüfen sollten.

Einfacher Maklerauftrag

Beim einfachen Auftrag können Sie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und die Immobilie auch selbst anbieten. Ein Makler wird nur bezahlt, wenn sein Nachweis oder seine Vermittlung zum Kaufvertrag führt.

Der Nachteil: Jeder Makler weiß, dass er in Konkurrenz steht. Der Anreiz, viel Zeit und Geld in Fotos, Rundgang, Käuferprüfung und Marketing zu investieren, ist entsprechend geringer. Mehrere Anzeigen derselben Immobilie mit unterschiedlichen Preisen und Bildern wirken zudem unprofessionell.

Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag

Beim Alleinauftrag beauftragen Sie nur einen Makler. Andere Makler dürfen Sie in dieser Zeit nicht einschalten, selbst verkaufen dürfen Sie in der Regel weiterhin. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichten Sie sich zusätzlich, Interessenten, die sich direkt bei Ihnen melden, an den Makler zu verweisen.

Dafür sichert der Makler Ihnen in der Regel einen vollständigen Marketingaufwand, eine klare Preisstrategie und regelmäßige Rückmeldung zu. Für ein hochwertiges Vermarktungskonzept ist der Alleinauftrag deshalb häufig die sinnvollere Wahl.

Textform und Laufzeit

Für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden, ist seit Ende 2020 die Textform vorgeschrieben (Papier, E-Mail oder Ähnliches). Eine rein mündliche Absprache reicht dann nicht.

Prüfen Sie die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten. Eine angemessene feste Laufzeit mit klarer Kündigungsregelung schützt beide Seiten. Lassen Sie sich außerdem schriftlich zusichern, welche Leistungen enthalten sind.

Wann ist die Vergütung fällig?

Eine Vergütung ist grundsätzlich erst fällig, wenn der Kaufvertrag durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis: Ohne erfolgreichen Verkauf entsteht keine Vergütung. Die Konditionen besprechen wir transparent, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Ist ein Alleinauftrag besser als mehrere Makler?

In der Regel ja, wenn Sie ein professionelles Vermarktungskonzept wünschen. Ein Makler, der als einziger beauftragt ist, investiert mehr in die Vermarktung. Ob es für Sie passt, besprechen wir gern persönlich.

Darf ich selbst weiter Interessenten suchen?

Beim Alleinauftrag in der Regel ja, beim qualifizierten Alleinauftrag verweisen Sie Interessenten an den Makler. Was im Einzelnen gilt, steht in Ihrem Vertrag.

Kann ich den Maklervertrag kündigen?

Das richtet sich nach der vereinbarten Laufzeit und den Kündigungsregeln im Vertrag. Achten Sie vor der Unterschrift darauf und lassen Sie sich bei Unsicherheit rechtlich beraten.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Tragen Sie sich hier ein – wir melden uns bei Ihnen und beantworten Ihre Fragen zum Thema „Maklervertrag: Alleinauftrag oder einfacher Auftrag?“ konkret für Ihre Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.