Einfacher Maklerauftrag
Beim einfachen Auftrag können Sie mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und die Immobilie auch selbst anbieten. Ein Makler wird nur bezahlt, wenn sein Nachweis oder seine Vermittlung zum Kaufvertrag führt.
Der Nachteil: Jeder Makler weiß, dass er in Konkurrenz steht. Der Anreiz, viel Zeit und Geld in Fotos, Rundgang, Käuferprüfung und Marketing zu investieren, ist entsprechend geringer. Mehrere Anzeigen derselben Immobilie mit unterschiedlichen Preisen und Bildern wirken zudem unprofessionell.
Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag
Beim Alleinauftrag beauftragen Sie nur einen Makler. Andere Makler dürfen Sie in dieser Zeit nicht einschalten, selbst verkaufen dürfen Sie in der Regel weiterhin. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichten Sie sich zusätzlich, Interessenten, die sich direkt bei Ihnen melden, an den Makler zu verweisen.
Dafür sichert der Makler Ihnen in der Regel einen vollständigen Marketingaufwand, eine klare Preisstrategie und regelmäßige Rückmeldung zu. Für ein hochwertiges Vermarktungskonzept ist der Alleinauftrag deshalb häufig die sinnvollere Wahl.
Textform und Laufzeit
Für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden, ist seit Ende 2020 die Textform vorgeschrieben (Papier, E-Mail oder Ähnliches). Eine rein mündliche Absprache reicht dann nicht.
Prüfen Sie die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten. Eine angemessene feste Laufzeit mit klarer Kündigungsregelung schützt beide Seiten. Lassen Sie sich außerdem schriftlich zusichern, welche Leistungen enthalten sind.
Wann ist die Vergütung fällig?
Eine Vergütung ist grundsätzlich erst fällig, wenn der Kaufvertrag durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis: Ohne erfolgreichen Verkauf entsteht keine Vergütung. Die Konditionen besprechen wir transparent, bevor Sie unterschreiben.