Die Zehnjahresfrist
Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden aus dem Privatvermögen können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ist die Frist abgelaufen, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei.
Ausnahme: Selbstnutzung
Keine Steuer fällt an, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, oder wenn sie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Das gilt auch für unentgeltlich überlassene Räume an Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen. Die genauen Voraussetzungen sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung prüfen.
Bei Erbe und Schenkung
Wird eine Immobilie unentgeltlich erworben (Erbe, Schenkung), wird bei der Frist die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger zugerechnet. Hat der Erblasser die Immobilie also schon lange gehalten, kann der Erbe oft steuerfrei verkaufen. Auch hier hängt vieles vom Einzelfall ab.
Wo wir helfen – und wo nicht
Wir beraten Sie zum Verkauf, zur Bewertung und zum Ablauf, nicht zu Steuerfragen. Sprechen Sie Ihr Vorhaben bitte vorher mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durch. Wir stimmen uns auf Wunsch gern mit ihr oder ihm ab.