Ratgeber Steuern (Grundlagen)

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf: Grundlagen

Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, fragt sich oft, ob Steuern anfallen. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlogik des sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfts. Er ersetzt keine Steuerberatung: Ob und wie viel Steuer in Ihrem Fall anfällt, hängt von Ihren individuellen Umständen ab.

Die Zehnjahresfrist

Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden aus dem Privatvermögen können steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Ist die Frist abgelaufen, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei.

Ausnahme: Selbstnutzung

Keine Steuer fällt an, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, oder wenn sie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Das gilt auch für unentgeltlich überlassene Räume an Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen. Die genauen Voraussetzungen sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung prüfen.

Bei Erbe und Schenkung

Wird eine Immobilie unentgeltlich erworben (Erbe, Schenkung), wird bei der Frist die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger zugerechnet. Hat der Erblasser die Immobilie also schon lange gehalten, kann der Erbe oft steuerfrei verkaufen. Auch hier hängt vieles vom Einzelfall ab.

Wo wir helfen – und wo nicht

Wir beraten Sie zum Verkauf, zur Bewertung und zum Ablauf, nicht zu Steuerfragen. Sprechen Sie Ihr Vorhaben bitte vorher mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durch. Wir stimmen uns auf Wunsch gern mit ihr oder ihm ab.

Häufige Fragen

Gilt die Zehnjahresfrist immer?

Sie ist die Regel für Immobilien im Privatvermögen. Ausnahmen und Besonderheiten, etwa beim gewerblichen Grundstückshandel, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Zählt ein Arbeitszimmer als Vermietung?

Das kann steuerlich relevant sein und hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu steuerlich beraten.

Beraten Sie auch steuerlich?

Nein, wir geben keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir stimmen uns aber gern mit Ihrer Beratung ab.

Sie möchten Ihre Situation persönlich besprechen?

Tragen Sie sich hier ein – wir melden uns bei Ihnen und beantworten Ihre Fragen zum Thema „Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf: Grundlagen“ konkret für Ihre Immobilie. Kostenlos und unverbindlich.